Allergenkennzeichnung in der Gastronomie: Was ist Pflicht und was nicht?
Die Regel ist kürzer als die Verwirrung darüber. Servieren Sie unverpackte Speisen, müssen Sie Ihrem Gast vor der Bestellung sagen können, welche der vierzehn gesetzlichen Allergene enthalten sind. Wie Sie das tun, ist Ihnen freigestellt — solange Sie es belegen können.
Grundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel. Ihr Artikel 44 regelt genau das: nicht vorverpackte Lebensmittel, also das, was eine Gastroküche ausgibt. Konkretisiert wird das in der Allergeninformationsverordnung (BGBl. II Nr. 175/2014); kontrolliert wird es von die Lebensmittelaufsicht Ihres Bundeslandes.