Die Reihenfolge ist die von Anhang II. Bei Getreide und Schalenfrüchten reicht „Gluten“ oder „Nüsse“ nicht: Sie nennen die Sorte. Bei Sulfiten gilt ein Schwellenwert. Die Küchenbeispiele stammen von uns und sind keine abschließende Aufzählung – sie stehen hier, weil gerade die versteckten Fälle eine Liste scheitern lassen.
1
Glutenhaltiges Getreide🌾
Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste und Hafer, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse.
In der Küche: Mehl, Brot, Paniermehl und Panko, Nudeln und Couscous, Bulgur, Seitan, Bier, viele Sojasoßen, Mehlschwitze als Bindung in Suppen und Soßen, und die meisten Kuchen und Desserts.
Achtung: Nennen Sie die Getreideart, nicht nur „Gluten“: Weizen, Roggen, Gerste oder Hafer.
Ausgenommen nach Anhang II: Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose; Maltodextrine auf Weizenbasis; Glukosesirupe auf Gerstenbasis; Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs.
2
Krebstiere🦐
Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse.
In der Küche: Garnelen, Gambas, Hummer, Krabben, Langustinen und Flusskrebse – und weniger sichtbar: Krabbenchips, Garnelenpaste, Bisque und viele asiatische Brühen.
Ausgenommen nach Anhang II: keine Ausnahmen.
3
Eier🥚
Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse.
In der Küche: Mayonnaise, Aioli, Sauce hollandaise, Baiser, Pfannkuchen- und Kuchenteig, frische Pasta, Speiseeis, und Ei als Bindung in Frikadellen und Burgern.
Ausgenommen nach Anhang II: keine Ausnahmen.
4
Fische🐟
Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse.
In der Küche: Neben Fisch selbst: Sardellen in Dressings, Fischsoße, Austernsoße, Worcestershiresoße, Tapenade und viele Fischfonds.
Ausgenommen nach Anhang II: Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird; Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird.
5
Erdnüsse🥜
Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse.
In der Küche: Satésoße und Erdnussbutter, viele asiatische Wokgerichte, Erdnussöl, und als Topping auf Salaten und Desserts. Die Erdnuss ist eine Hülsenfrucht, keine Schalenfrucht: Wer Schalenfrüchte ausschließt, hat Erdnüsse damit nicht ausgeschlossen.
Ausgenommen nach Anhang II: keine Ausnahmen.
6
Sojabohnen🫘
Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse.
In der Küche: Sojasoße, Tofu und Tempeh, Edamame, Miso, Sojalecithin in Schokolade und Brot, und viele vegetarische Fleischersatzprodukte.
Ausgenommen nach Anhang II: vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett; natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat und natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen; aus Sojabohnenölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester; aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen.
7
Milch🥛
Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose).
In der Küche: Butter, Sahne, Käse, Joghurt, Buttermilch im Teig, Milchpulver im Brot, und Butter zum Braten oder Glasieren. Butterschmalz und Ghee sind Butter und fallen damit darunter.
Achtung: Laktosefrei ist nicht milchfrei: Wer Milcheiweiß nicht verträgt, dem hilft ein laktosefreies Produkt nicht.
Ausgenommen nach Anhang II: Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs; Lactit.
8
Schalenfrüchte🌰
Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien und Macadamia- oder Queenslandnüsse, sowie daraus gewonnene Erzeugnisse.
In der Küche: Pesto (Pinienkerne oder Cashew), Nussöl in Dressings, Marzipan und Mandelfüllung, Dukkah, Nusskrusten auf Fisch und Fleisch, und viele glutenfreie Backmischungen.
Achtung: Nennen Sie die Nussart. Pinienkerne und Kokosnuss stehen nicht in Anhang II, Mandel und Cashew schon.
Ausgenommen nach Anhang II: Nüsse zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs.
9
Sellerie🥬
Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse.
In der Küche: Knollen- und Staudensellerie, vor allem aber versteckt: Brühwürfel und Brühpulver, Suppengrundlagen, Gewürzmischungen, Würzsoßen, Hackfleischgewürz und viele fertige Soßen.
Ausgenommen nach Anhang II: keine Ausnahmen.
10
Senf🟡
Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse.
In der Küche: Senf selbst, Vinaigrettes und Mayonnaisen, Mixed Pickles, Currypulver, Marinaden, Wurst und viele Gewürzmischungen.
Ausgenommen nach Anhang II: keine Ausnahmen.
11
Sesamsamen⚪
Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse.
In der Küche: Tahin und Hummus, Halva, Dukkah und Za’atar, Sesamöl, und Sesam auf Brötchen und Burgerbuns.
Ausgenommen nach Anhang II: keine Ausnahmen.
12
Schwefeldioxid und Sulfite🍷
Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, als insgesamt vorhandenes SO₂ berechnet.
In der Küche: Wein und Bier, Trockenobst und getrocknete Aprikosen, vorgeschnittene oder geschälte Kartoffeln, Essig, Zitronensaft aus der Flasche, und viele getrocknete Gewürze.
Achtung: Das ist das einzige Allergen mit Schwellenwert: Erst über 10 mg/kg oder 10 mg/l gilt die Pflicht.
Ausgenommen nach Anhang II: keine Ausnahmen.
13
Lupinen🌱
Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse.
In der Küche: Lupinenmehl in Brot und glutenfreiem Gebäck, Lupinenkaffee und manche Fleischersatzprodukte. Kreuzreaktionen mit Erdnüssen kommen vor.
Ausgenommen nach Anhang II: keine Ausnahmen.
14
Weichtiere🐚
Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse.
In der Küche: Miesmuscheln, Austern, Herzmuscheln, Jakobsmuscheln, Schnecken, Tintenfisch, Oktopus und Austernsoße.
Ausgenommen nach Anhang II: keine Ausnahmen.